wenn mehr als 4 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Jeder Mitarbeiter, der am PC Arbeitsvorgänge bearbeitet, die Kunden,
Interessenten, Lieferanten oder Beschäftigte betreffen, muss im Zweifel hier eingerechnet
werden.
Die nicht rechtzeitige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist eine
Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis zu 25.000 EUR geahndet werden.
Datenschutzbeauftragter muss fachkundig sein
Das BDSG fordert vom Datenschutzbeauftragten u.a. Fachkunde (§ 4f Abs. 2
Satz1 BDSG).
Dazu zählt
nicht nur eine entsprechende Ausbildung sondern auch eine permanente
Weiterbildung.
Neues BDSG stellt hohe Anforderungen an Datenschutzbeauftragten
Wir
übernehmen die Funktion als externer Datenschutzbeauftragter, der die vom
Gesetzgeber geforderten Aufgaben für Ihr Unternehmen erfüllt.
mehr Details hier
unverbindliche Information durch:
Harald Eul Consulting Datenschutz +
Datensicherheit 50321 Brühl, Auf der Höhe 34
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